Kosten

Die Berechnung meines Honorars erfolgt bei Selbstzahlern auf Basis meines Stundensatzes (dieser beträgt 120 Euro), bei Privat- und Zusatzversicherten nach Gebührenordnung für Heilpraktiker. Die Kostenabrechnung erfolgt jedoch für alle, unabhängig vom Versicherungsstatus, gleich.

Für ein Erstgespräch nehme ich mir ausführlich Zeit Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen und im Anschluss Labor- und andere Testergebnisse auszuwerten. Sie dürfen hierfür etwa 1 bis 1,5 Stunden Zeit einplanen.
Für die Erstanamnese berechne ich 150 Euro bei Erwachsenen und 120 Euro bei Kindern bis 10 Jahre.
Hinzu kommen gegebenenfalls noch Kosten externer Labors, die jedoch direkt mit dem Labor beglichen werden und ggf. Material oder Medikamente aus dem Praxisbedarf. Auf Basis des Erstgespräches, der Labor- und Testergebnisse erstelle ich für Sie einen Therapieplan, den wir in einem kurzen Folgetermin besprechen.
Für Folgetermine/Behandlungen berechnet sich mein Honorar auf Basis der GebüH (Stundensatz 120 Euro), gegebenenfalls kommen noch Kosten für Medikamente/Material aus dem Praxisbedarf oder externer Labors hinzu. Die Kosten können wir gerne im Vorfeld besprechen.

Die Behandlungskosten/Beratungskosten (auch telefonisch oder schriftlich) sind abhängig von der gewählten Therapieform, sowie Dauer der Behandlung, in der Regel eine halbe bis eine Stunde.
Privatversicherte/Zusatzversicherte und Selbstzahler erhalten die Abrechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Krankenkassen
Die Kosten des Heilpraktikers werden in der Regel ganz oder teilweise von den meisten privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen erstattet. Welche Leistungen erstattet werden, Eigenanteil und die Erstattungshöhe ist jedoch abhängig von Ihrer persönlichen versicherungsvertraglichen Vereinbarung.
Bitte klären Sie die Kostenerstattung für Ihren persönlichen Fall mit Ihrer Versicherung. Gerne stehe ich Ihnen auch für Fragen zur Verfügung.
Ich rechne nicht direkt mit den Versicherungen ab, d.h. die Kosten müssen vollständig von Ihnen beglichen werden (auch für den Fall, dass die Kasse nicht die ganze Rechnung übernimmt) und Sie reichen dann die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.
Abrechnungen für private Kassen und Zusatzversicherungen auf Basis der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) können auf Nachfrage jederzeit erstellt werden.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen leider keine Kosten einer Behandlung durch den Heilpraktiker.

Terminverschiebung/-absage
Falls Sie einen bereits gebuchten Termin absagen müssen, bitte ich Sie, dies mindestens 24h, bzw. einen Werktag vorher zu tun. Andernfalls behalte ich mir vor eine Ausfallgebühr von 60 Euro zu berechnen, da es oft nicht möglich ist, kurzfristig die reservierte Zeit erneut zu belegen.

Bereitschaftsdienst
Akute Beschwerden kennen leider keine Feiertage.
Sollten Sie am Wochenende oder am Feiertag meine Hilfe benötigen, biete ich Ihnen meinen Bereitschaftsdienst an.

Hausbesuche
Auf Wunsch biete ich Hausbesuche an. Der Preis berechnet sich hier nach Entfernung, Aufwand und Dauer der Behandlung bzw. Abrechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker, bzw. Stundensatz.